Vor der Unterschrift sollten zwölf Punkte eindeutig sein: Vertragspartner, Funktion, Arbeitsort, Beginn und Dauer, Pensum, Arbeitszeit, Jahreslohn, variable Vergütung, Überstunden, Ferien, Probezeit und Kündigung sowie alle Nebenbedingungen. Fordern Sie auch die Dokumente an, auf die der Vertrag verweist.
1. Prüfen Sie mehr als die Vertragsseiten
Ein Schweizer Arbeitsvertrag verweist häufig auf weitere Regeln. Lesen Sie deshalb neben dem Vertrag auch die Stellenbeschreibung, das Personalreglement, eine allfällige Bonusregelung, das Spesenreglement und den anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV). Nur zusammen zeigen diese Unterlagen, was tatsächlich gilt.
Nach ch.ch werden Arbeitsverträge üblicherweise schriftlich abgeschlossen, auch ein mündlicher Vertrag kann jedoch wirksam sein. Für Ihre Planung ist eine vollständige schriftliche Fassung wesentlich: Mündliche Zusagen zu Lohn, Homeoffice, Dienstwagen oder Arbeitszeit lassen sich später schwer beweisen.
2. Die zwölf Punkte im Vertrag
| Punkt | Was muss klar sein? | Warum wichtig? |
|---|---|---|
| 1. Parteien | Rechtlicher Arbeitgeber und Ihre korrekten Daten | Die Marke im Inserat muss nicht der Vertragspartner sein. |
| 2. Funktion | Titel, Aufgaben, Verantwortung und Unterstellung | Zu offene Formulierungen können den Einsatzbereich stark erweitern. |
| 3. Arbeitsort | Fester Ort, wechselnde Baustellen, Reisen und Homeoffice | Arbeitsweg und nicht vergütete Reisezeit verändern den realen Wert. |
| 4. Beginn und Dauer | Startdatum, befristet oder unbefristet, Enddatum | Befristete Verträge enden grundsätzlich zum vereinbarten Termin. |
| 5. Pensum | Prozent, Stunden pro Woche und Einsatzplan | 100 % bedeutet nicht bei jedem Arbeitgeber dieselbe Wochenzeit. |
| 6. Lohn | Monats- oder Jahreslohn, 12 oder 13 Zahlungen, Auszahlungstermin | Nur der garantierte Jahreslohn ist sauber vergleichbar. |
| 7. Bonus und Zulagen | Garantiert oder freiwillig, Bedingungen, Schicht- und Pikettzulagen | Ein Zielbonus ist nicht automatisch sicherer Lohn. |
| 8. Überstunden | Erfassung, Freizeitausgleich, Auszahlung und vertragliche Abweichungen | Unklare Mehrarbeit kann den effektiven Stundenlohn stark senken. |
| 9. Ferien | Anzahl Wochen, Betriebsferien und Übertrag | Ferientage sind Teil der Gesamtvergütung. |
| 10. Probezeit | Dauer und Kündigungsfrist | In dieser Phase kann das Arbeitsverhältnis rasch enden. |
| 11. Kündigung | Frist, Kündigungstermin und Form | «Drei Monate» kann Ihre Wechselmöglichkeit verzögern. |
| 12. Nebenbedingungen | Konkurrenzverbot, Weiterbildungskosten, Nebentätigkeit, Erfindungen | Diese Klauseln wirken oft erst beim Stellenwechsel. |
3. Monatslohn ist nicht Jahreswert
Rechnen Sie zuerst alle garantierten Zahlungen auf ein Jahr um. Ein Monatslohn von 7'000 Franken ergibt bei zwölf Zahlungen 84'000 Franken, bei einem vertraglich garantierten 13. Monatslohn dagegen 91'000 Franken. Ein Bonus gehört nur mit dem Betrag und der Sicherheit in den Vergleich, die sich aus den schriftlichen Bedingungen ergeben.
Trennen Sie ausserdem Lohn von Spesen. Eine Rückerstattung beruflicher Auslagen ist kein zusätzlicher Verdienst. Prüfen Sie bei Fahrzeug, Verpflegung, Pikett, Schicht- oder Nachtarbeit, welche Leistungen garantiert sind und welche nur bei einem konkreten Einsatz anfallen.
Die richtige Vergleichszahl
Garantierter Jahreslohn minus persönliche Abzüge und berufsbedingte Mehrkosten – geteilt durch die real beanspruchte Zeit. Erst dann lassen sich zwei Angebote fair vergleichen.
4. Arbeitszeit und Mehrarbeit schriftlich klären
Im Vertrag sollten Wochenarbeitszeit, Arbeitstage, Schichtmodell, Zeiterfassung und Regeln für Mehrarbeit zusammenpassen. Fragen Sie ausdrücklich, wie Überstunden kompensiert werden und ob Vertrag oder Reglement davon abweichende Bestimmungen enthält. Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen vertraglichen Überstunden und der Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit; diese Begriffe dürfen nicht einfach gleichgesetzt werden.
Bei Aussendienst, Montage, Pikett oder mehreren Standorten ist zusätzlich wichtig: Ab wann zählt Reisezeit, wer bezahlt Fahrzeug und Verpflegung, und wie werden kurzfristige Einsätze behandelt? Eine kleine Formulierung kann im Jahr viele unbezahlte Stunden ausmachen.
5. Probezeit und Kündigung sind Ihr Risikofenster
Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Probezeit ohne andere schriftliche Vereinbarung grundsätzlich einen Monat; schriftlich kann sie auf bis zu drei Monate festgelegt werden. Bei einem befristeten Vertrag besteht nicht automatisch eine Probezeit, sie kann aber vereinbart werden. Während der Probezeit gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen, sofern der Vertrag nichts anderes festlegt.
Fehlt nach der Probezeit eine andere Regel im Vertrag oder GAV, nennt ch.ch als gesetzliche Fristen einen Monat im ersten Anstellungsjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten und drei Monate ab dem zehnten Anstellungsjahr, jeweils auf Monatsende. Ein befristeter Vertrag endet normalerweise ohne Kündigung und kann meist nicht vorzeitig beendet werden, wenn keine entsprechende Klausel oder kein wichtiger Grund vorliegt.
Unterschreiben Sie Mietvertrag, Transport und langfristige Verpflichtungen nicht so, als gäbe es die Probezeit nicht. Reserve und Plan B sollten die Kündigungsfrist, den Wohnungsmarkt und Ihre realistischen Alternativarbeitgeber berücksichtigen.
6. Ferien, Feiertage und GAV nicht übersehen
Arbeitnehmende haben in der Schweiz grundsätzlich Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr; bis zum Alter von 20 Jahren sind es mindestens fünf. Ein Arbeitgeber oder GAV kann mehr gewähren. Kantonale Feiertage unterscheiden sich, deshalb sind «Ferien plus Feiertage» zwischen zwei Arbeitsorten nicht automatisch gleich.
Prüfen Sie, ob für Branche, Betrieb oder Region ein GAV gilt. Er kann Mindestlöhne, Zuschläge, Ferien, Arbeitszeit oder Kündigungsregeln festlegen. Der Einzelvertrag ist deshalb nicht immer die einzige relevante Grundlage.
7. Warnsignale vor der Unterschrift
| Warnsignal | Risiko | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Bonus und Homeoffice nur mündlich zugesagt | Nicht verlässlich kalkulierbar | Schriftliche Ergänzung verlangen. |
| «Überstunden sind abgegolten» ohne Erklärung | Unklarer Zeitwert | Umfang, Erfassung und anwendbare Regeln klären. |
| Sehr weit gefasster Arbeitsort | Mehr Reisezeit und Kosten | Einsatzgebiet und Spesen schriftlich eingrenzen. |
| Breites Konkurrenzverbot | Späterer Stellenwechsel erschwert | Gebiet, Dauer und Tätigkeiten prüfen lassen. |
| Rückzahlung von Kurs- oder Umzugskosten | Verdeckte Austrittskosten | Betrag und zeitliche Reduktion berechnen. |
| Vertragsverweis auf nicht erhaltenes Reglement | Unbekannte Bedingungen | Vor der Unterschrift vollständige Fassung anfordern. |
8. Diese Fragen gehören an den Arbeitgeber
- Wie hoch ist der garantierte Bruttojahreslohn ohne Bonus und Spesen?
- Wie viele Stunden arbeitet das Team in einer normalen Woche tatsächlich?
- Wie werden Überstunden dokumentiert und ausgeglichen?
- Welcher GAV, welches Personal- und welches Spesenreglement gelten?
- Welche Kosten entstehen mir für Arbeitsweg, Parken, Fahrzeug, Essen oder Homeoffice?
- Was geschieht mit Bonus, Ferien und Weiterbildungskosten bei einer Kündigung?
Lassen Sie unklare oder ungewöhnliche Klauseln vor der Unterschrift von einer Fachstelle, Gewerkschaft oder qualifizierten Rechtsberatung beurteilen. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
9. Die Entscheidung in einem Satz
Unterschreiben Sie erst, wenn Sie den garantierten Jahreswert, die reale Zeitbelastung, die Ausstiegsmöglichkeiten und sämtliche Nebenbedingungen verstanden haben. Ein Vertrag ist gut, wenn er nicht nur attraktiv klingt, sondern auch unter realistischen Alltagsbedingungen trägt.
Zwei Angebote, eine Basis
Welcher Vertrag ist für Sie wirklich besser?
Swiss Decision Engine verbindet Jahreslohn, Arbeitszeit, Arbeitsweg, Kosten und Risiko.
Offizielle Grundlagen
Quellen und Stand
Stand: 6. September 2026. Vertrag, GAV, NAV und persönliche Situation können zu einer abweichenden Beurteilung führen.
