Die kurze Antwort

Füllen Sie eine Steuererklärung aus, wenn Sie ordentlich veranlagt werden oder als quellensteuerpflichtige Person in die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) fallen. Deklarieren Sie nicht nur den Schweizer Lohn, sondern grundsätzlich alle verlangten Einkünfte, Vermögenswerte und Schulden im In- und Ausland. Die Abgabefrist und mögliche Verlängerung bestimmt der Kanton; die auf der Aufforderung genannte Frist ist entscheidend.

1. Wer eine Steuererklärung einreichen muss

Ordentlich besteuerte Personen erhalten die Aufforderung in der Regel von der kantonalen oder kommunalen Steuerbehörde. Dazu gehören typischerweise Schweizer Staatsangehörige, Personen mit Niederlassungsbewilligung C und weitere Personen, die nicht abschliessend an der Quelle besteuert werden.

Auch mit Ausweis B kann eine vollständige Erklärung nötig werden: etwa bei obligatorischer NOV, nach einem eigenen NOV-Antrag oder wegen zusätzlicher Einkünfte beziehungsweise Vermögenswerte. Entscheidend ist nicht allein die Farbe des Ausweises, sondern die steuerliche Einordnung durch den Wohnsitzkanton.

Keine Aufforderung erhalten?

Wenn Sie wissen oder vermuten, dass Sie deklarationspflichtige Einkünfte oder Vermögen haben, warten Sie nicht einfach ab. Fragen Sie die Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzkantons schriftlich, welches Verfahren für Sie gilt.

2. Quellensteuer und Steuererklärung nicht verwechseln

Bei der Quellensteuer zieht der Arbeitgeber die Steuer monatlich vom Lohn ab. Bei der ordentlichen Veranlagung berechnet die Behörde die Steuer anhand Ihrer vollständigen Erklärung. Bereits bezahlte Quellensteuer wird im NOV-Verfahren angerechnet, garantiert aber weder eine Rückzahlung noch eine ausgeglichene Schlussrechnung.

Eine NOV erfasst den ganzen steuerlich relevanten Fall. Sie ist deshalb keine einzelne Korrektur des Tarifcodes. Wer einen freiwilligen Antrag stellt, sollte vorher Einkommen, Vermögen, Abzüge und die voraussichtliche ordentliche Steuer vollständig vergleichen.

3. Der Ablauf vom Zugangscode bis zur Veranlagung

SchrittWas passiertWas Sie tun
1. AufforderungDer Kanton oder die Gemeinde stellt Zugangsdaten beziehungsweise Formulare bereit.Frist und zuständige Behörde notieren.
2. VorbereitungBelege des ganzen Steuerjahres werden zusammengeführt.Fehlende Lohnausweise und Kontoauszüge anfordern.
3. DeklarationEinkommen, Vermögen, Schulden und Abzüge werden erfasst.Vorjahreswerte nicht ungeprüft übernehmen.
4. EinreichungDie Erklärung wird elektronisch oder nach kantonaler Vorgabe abgegeben.Bestätigung und vollständige Kopie speichern.
5. VeranlagungDie Behörde prüft und kann Unterlagen nachfordern.Verfügung, Berechnung und Rechtsmittelfrist kontrollieren.

4. Diese Unterlagen gehören in Ihre Jahresmappe

  • Lohnausweise aller Arbeitgeber, Taggeld- und Rentenbescheinigungen,
  • Jahresauszüge sämtlicher Bank-, Spar-, Depot- und Kryptokonten,
  • Nachweise über Säule 3a und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse,
  • Belege zu Weiterbildung, Kinderbetreuung, Alimenten, Spenden und weiteren beantragten Abzügen,
  • Schuld- und Zinsbescheinigungen, Hypotheken sowie Angaben zu Liegenschaften,
  • Unterlagen zu ausländischen Einkommen, Konten, Wertschriften, Immobilien und Vorsorgeleistungen.

Speichern Sie Belege nach Steuerjahr und Kategorie. Ein nachvollziehbarer Dateiname wie «2026_Lohnausweis_Arbeitgeber.pdf» spart Zeit, wenn die Behörde Monate später eine Rückfrage stellt.

5. Einkommen und Vermögen vollständig erfassen

Der Lohnausweis ist der Startpunkt, nicht die gesamte Erklärung. Hinzukommen können Nebenerwerb, Arbeitslosentaggelder, Renten, Unterhaltszahlungen, Zinsen, Dividenden und weitere Leistungen. Beim Vermögen zählen grundsätzlich Kontostände, Wertschriften, Fahrzeuge, Liegenschaften, Bargeld und andere deklarationspflichtige Werte nach den kantonalen Vorgaben.

Wohnsitz in der Schweiz bedeutet regelmässig, dass auch ausländische Positionen offengelegt werden müssen. Ob und wie sie in der Schweiz besteuert werden, richtet sich unter anderem nach Doppelbesteuerungsabkommen. Eine ausländische Immobilie kann beispielsweise für die Satzbestimmung relevant sein, selbst wenn das Besteuerungsrecht beim anderen Staat liegt.

«Im Ausland schon versteuert» bedeutet nicht «nicht deklarieren»

Tragen Sie den Wert und die Erträge dort ein, wo das kantonale Programm sie verlangt, und dokumentieren Sie die ausländische Besteuerung. Die Behörde entscheidet über Freistellung oder Anrechnung.

6. Abzüge: nur mit Regel und Nachweis

Vom Einkommen können je nach Bund, Kanton und persönlicher Situation unter anderem Berufsauslagen, Versicherungsbeiträge, Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe, Weiterbildung, Drittbetreuung von Kindern, Alimente, Schuldzinsen, Spenden sowie bestimmte Krankheits- oder Behinderungskosten abziehbar sein.

Für viele Positionen gelten Pauschalen, Höchstbeträge, Selbstbehalte oder besondere Voraussetzungen. Erfassen Sie deshalb nicht einfach jede private Ausgabe. Prüfen Sie die Wegleitung Ihres Kantons und behalten Sie nur Belege, die den geltend gemachten Betrag und seinen Zweck nachvollziehbar machen.

7. Familie, Zuzug und Wegzug verändern den Fall

Zivilstand, Kinder, getrennte Haushalte und Unterhaltszahlungen beeinflussen die Deklaration. Bei Ehepaaren müssen auch Einkünfte und Vermögenswerte des Partners korrekt erfasst werden. Internationale Familien benötigen häufig zusätzliche Nachweise für ausländische Einkommen oder Kinderabzüge.

Wer während des Jahres in die Schweiz zieht oder ins Ausland wegzieht, ist nicht automatisch für zwölf volle Monate gleich steuerpflichtig. Der tatsächliche Zeitraum, die Hochrechnung für den Steuersatz und die Vermögensbewertung richten sich nach den anwendbaren Regeln. Melden Sie Zu- oder Wegzug der zuständigen Behörde und verwenden Sie die dafür vorgesehene Steuerperiode.

8. Frist früh kontrollieren und rechtzeitig verlängern

Es gibt keine einzige Abgabefrist, die für alle Kantone und Situationen gleich ist. Zürich nennt für viele natürliche Personen den 31. März des Folgejahres; andere Kantone und Sonderfälle können abweichen. Massgebend ist die Aufforderung Ihrer Behörde.

Wenn Unterlagen fehlen, beantragen Sie die Fristerstreckung vor Ablauf der ursprünglichen Frist über den kantonalen Weg. Eine verlängerte Abgabefrist verschiebt nicht automatisch Zahlungsfristen, provisorische Rechnungen oder die nicht verlängerbare Frist für einen freiwilligen NOV-Antrag.

9. Vor dem Absenden diese sechs Punkte prüfen

  1. Sind alle Arbeitgeber und Einkommensarten erfasst?
  2. Sind Bankkonten, Depots und Vermögenswerte im In- und Ausland vollständig?
  3. Stimmen Zivilstand, Kinder, Wohnsitz und Steuerperiode?
  4. Hat jeder beantragte Abzug eine rechtliche Grundlage und den nötigen Nachweis?
  5. Sind Quellensteuer und bereits bezahlte Beträge korrekt eingetragen?
  6. Haben Sie Einreichungsbestätigung und Kopie lokal gespeichert?

10. Nach der Einreichung ist die Arbeit noch nicht vorbei

Vergleichen Sie die definitive Veranlagung mit Ihrer Erklärung. Achten Sie auf gestrichene Abzüge, geschätzte Werte, angerechnete Quellensteuer und bereits bezahlte Rechnungen. Wenn etwas nicht nachvollziehbar ist, beachten Sie sofort die auf der Verfügung genannte Einsprachefrist.

Die Steuerrechnung sollte ausserdem in den Haushaltsplan. Provisorische Raten sind keine Garantie für die endgültige Höhe. Bilden Sie besonders nach Lohnerhöhung, Kantonswechsel, Heirat, zusätzlichem Einkommen oder Beginn einer NOV eine Reserve.

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Quellen und Stand

Stand: 6. September 2026. Formulare, Fristen, Abzüge und Verfahren unterscheiden sich nach Kanton und persönlicher Situation. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung oder Verfügung der zuständigen Behörde.