Die kurze Antwort

Vom Bruttolohn werden bei Angestellten zunächst AHV/IV/EO und ALV abgezogen. Hinzu kommen je nach Alter, Vorsorgeplan, Betrieb und persönlicher Situation Pensionskasse, Nichtberufsunfallversicherung, eventuell Krankentaggeld sowie Quellensteuer. Die obligatorische Krankenkassenprämie wird normalerweise nicht vom Lohn abgezogen und muss separat ins Haushaltsbudget.

1. Welcher Bruttolohn steht wirklich im Angebot?

Vergleichen Sie zuerst den garantierten Jahreslohn. Ein Monatslohn von CHF 8'000 ergibt bei zwölf Auszahlungen CHF 96'000, bei einem vertraglich garantierten 13. Monatslohn aber CHF 104'000. Bonus, Provision und Spesen gehören nicht automatisch zum sicheren Grundlohn.

Prüfen Sie im Vertrag deshalb Auszahlungsrhythmus, Beschäftigungsgrad, garantierten Fixlohn, Bedingungen für variable Vergütung und den Umgang mit Überstunden. Für einen fairen Angebotsvergleich wird jede Leistung auf ein Jahr umgerechnet.

Nicht verwechseln:

Ein 13. Monatslohn erhöht den Jahreslohn nur dann, wenn die genannte Monatszahl nicht bereits aus dem Jahreslohn durch 13 geteilt wurde. Entscheidend ist immer die ausdrücklich garantierte Jahressumme.

2. Welche Abzüge sind schweizweit fix?

Für angestellte Personen beträgt der Arbeitnehmeranteil an AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent des beitragspflichtigen Lohns. Für die Arbeitslosenversicherung ALV kommen 1,1 Prozent bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200 hinzu. Der Arbeitgeber bezahlt jeweils nochmals den gleichen Anteil.

AbzugArbeitnehmeranteilWofür?
AHV / IV / EO5,3 %Alter, Hinterlassene, Invalidität und Erwerbsersatz
ALV1,1 % bis CHF 148'200/JahrArbeitslosenversicherung
Zwischensummemeist 6,4 %Noch ohne variable Abzüge und Steuer

Bei CHF 8'000 Monatsbrutto entsprechen diese beiden Arbeitnehmeranteile beispielhaft CHF 424 für AHV/IV/EO und CHF 88 für ALV. Nach diesen CHF 512 ist die Rechnung aber noch nicht fertig.

3. Warum unterscheiden sich die übrigen Abzüge?

Die berufliche Vorsorge, meist als BVG oder Pensionskasse bezeichnet, hängt unter anderem von Alter, versichertem Lohn und Vorsorgeplan des Arbeitgebers ab. Der Arbeitgeber muss insgesamt mindestens gleich viel beitragen wie alle versicherten Mitarbeitenden zusammen; ein einzelner Lohnabzug lässt sich daraus aber nicht pauschal ableiten.

Auch die Prämie für Nichtberufsunfälle variiert nach Versicherer, Einkommen und Tätigkeit. Sie wird bei einer Beschäftigung von mindestens acht Stunden pro Woche üblicherweise dem Arbeitnehmer belastet. Eine Krankentaggeldversicherung kann ebenfalls auf der Abrechnung erscheinen, wenn der Betrieb eine entsprechende Lösung hat.

Fordern Sie eine Musterabrechnung an

Vor einer endgültigen Zusage kann HR die konkreten Prozentsätze oder eine unverbindliche Musterabrechnung nennen. Besonders bei Pensionskasse, Unfallversicherung und Krankentaggeld ist das genauer als jeder allgemeine Online-Rechner.

4. Wann wird Quellensteuer abgezogen?

Ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz werden in vielen Fällen direkt an der Quelle besteuert, solange sie keine Niederlassungsbewilligung C besitzen. Auch Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, etwa bestimmte Grenzgänger, können der Quellensteuer unterliegen.

Die Höhe ist nicht allein vom Lohn abhängig. Kanton, Zivilstand, Kinder und weitere Tarifmerkmale beeinflussen den Abzug. Deshalb kann dieselbe Bruttosumme bei zwei Personen zu einer anderen Auszahlung führen. Wer nicht quellensteuerpflichtig ist, erhält oft einen höheren Nettolohn auf das Konto, muss die ordentlichen Steuern aber separat zurücklegen und später bezahlen.

5. Was fehlt auf dem Lohnzettel?

Die grösste Fehlannahme bei einem Umzug ist oft: «Netto ist frei verfügbar.» Die obligatorische Krankenversicherung wird in der Regel direkt an die Krankenkasse bezahlt und erscheint nicht als normaler Lohnabzug. Dazu kommen je nach Haushalt Miete, Nebenkosten, Serafe, Pendelweg, Kinderbetreuung und Rückstellungen für Selbstbehalt und Franchise.

Für die Umzugsentscheidung brauchen Sie deshalb zwei Zahlen: den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag und den Betrag, der nach allen privaten Fixkosten bleibt. Erst die zweite Zahl zeigt, ob der Lohn zum gewünschten Wohnort und Lebensmodell passt.

6. Wie entsteht eine realistische Netto-Schätzung?

Beginnen Sie mit dem garantierten Jahresbrutto und rechnen Sie nicht mit Bonus. Ziehen Sie danach in dieser Reihenfolge ab:

  1. 5,3 Prozent AHV/IV/EO und bis zur Grenze 1,1 Prozent ALV,
  2. den konkreten Arbeitnehmeranteil der Pensionskasse,
  3. Nichtberufsunfall- und allfällige Krankentaggeldprämien,
  4. Quellensteuer oder eine eigene Steuerrückstellung,
  5. anschliessend ausserhalb der Abrechnung Krankenkasse und Haushaltskosten.

Verwenden Sie für Verhandlungen drei Szenarien: konservativ ohne Bonus, realistisch mit wahrscheinlichen variablen Leistungen und optimistisch. Ihre Entscheidung sollte bereits im konservativen Szenario finanziell tragbar sein.

7. Wie prüft man die erste Lohnabrechnung?

  • Stimmen Bruttolohn, Pensum und Abrechnungsperiode mit dem Vertrag überein?
  • Sind 13. Monatslohn, Bonus oder Spesen korrekt getrennt ausgewiesen?
  • Passen AHV/IV/EO und ALV zur beitragspflichtigen Lohnbasis?
  • Entsprechen Pensionskasse und Unfallversicherung den Unterlagen von HR?
  • Ist bei Quellensteuer der richtige Tarif für Kanton und Familiensituation hinterlegt?
  • Ist der Auszahlungsbetrag auf dem richtigen Konto eingegangen?

Die Checkliste vor der Vertragsunterschrift

PrüfungErledigt, wenn …Warnsignal
JahreslohnGarantierte Summe klarNur Monatszahl genannt
13. LohnIm Vertrag definiertUnklare Formulierung
PensionskassePlan oder Beitrag bekanntPauschale Netto-Schätzung
SteuerQuellensteuerstatus geprüftKanton ignoriert
BudgetKrankenkasse separat erfasstNetto gleich frei verfügbar

Wenn der Auszahlungsbetrag steht, prüfen Sie als Nächstes, welcher Lohn für Ihren Schweizer Wohnort und Haushalt tatsächlich reicht.

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Offizielle Grundlagen

Quellen und Stand

Stand der redaktionellen Prüfung: 5. September 2026. Die konkrete Lohnabrechnung hängt vom Arbeitsvertrag, Vorsorgeplan, Kanton und von der persönlichen Situation ab.